Waffen und Munition
Ein- und Ausfuhr von Waffen und Munition kann erfolgen, wenn Sie in dem europäischen Feuerwaffenpass Ihre Waffe eingetragen haben. Falls der Jäger ßber keinen Europäischen Feuerwaffenpass verfßgt, kann die Einfuhr der Waffe aufgrund einer von dem polnischen Konsulat erteilten Waffeneinfuhrgenehmigung mit folgenden zusätzlichen Angaben erfolgen:
1. Nummer und Kaliber der mitgefĂźhrten Waffe, Munitionsmenge,
2. das polnische Konsulat, bei dem die Genehmigung fĂźr die Waffeneinfuhr nach Polen abgeholt wird.
Unser Voucher (Gutschein) erstellt einen Beleg, daà der Jäger nach Polen zwecks der Jagdausßbung fährt, und dokumentiert die Legalität der Jagd.
Das Protokoll
Nach der Jagd soll ein Protokoll vorbereitet und von allen Parteien (der Jäger, der Vorsitzende des Jagdgenossenchaftes und der Vertreter des Jagdbßros) unterzeichnet werden. Das Protokoll umfasst alle Informationen ßber die Jagd und gilt als eine Grundlage fßr den Transport von Trophäen im Ausland.
Schonzeit
Die in Polen jagenden Jäger sind verpflichtet, das in Polen geltende Jagdgesetz und die Schonzeiten fĂźr einzelne Wildarten streng zu beachten. FĂźr einen VerstoĂ gegen die Vorschriften zu Schonzeiten werden die StrafgebĂźhren in HĂśhe von 100 % des aufgrund der vorliegenden Preisliste berechneten AbschuĂwertes berechnet. FĂźr AbschuĂ eines unter dem Schutz stehenden WildstĂźcks kann der Jäger auf Antrag der Naturschutzorgane zur Straf bzw. Fiskalverantwortung gezogen werden.
Fßr weitere Informationen (auch ßber die Formalitäten und polnische Vorschriften) wenden Sie sich bitte an uns.